Auf dem letzten Landesausschuss haben die Jusos Baden-Württemberg die Forderung an den Gesetzgeber erhoben, Entlassungen wegen einmaliger Vermögensdelikte mit ganz geringem Schaden wesentlich zu erschweren. Mit der einstimmigen Entscheidung stimmte der Landesverband einem Antrag zu, der von der Juso AG Schwetzingen stammte. Entsprechend erfreut zeigte sich Antragschreiber Bastian Jansen: „Die wenigsten wissen, dass schon seit Jahrzehnten theoretisch jedes private Telefonat, jede private Kopie als ein Kündigungsgrund gelten kann. Auch wenn die meisten Arbeitgeber dies nicht tun, kann es doch immer wieder welche geben, die keine Skrupel haben, sich auf diese Weise unliebsamer Arbeitnehmer zu entledigen.